Was ist ein Schiedsgericht?

  • Das Verfahren vor einem Schiedsgericht dient der außergerichtlichen Konfliktbeilegung. Haben sich die Parteien darüber geeinigt, eine Streitigkeit der Entscheidung eines Schiedsgerichts zu unterwerfen, wird der Rechtsstreit der Zuständigkeit der staatlichen Gerichte entzogen; das Schiedsgericht wendet gleichwohl das geltende staatliche Recht an und entscheidet nach dessen Regeln.
  • Wird das schiedsgerichtliche Verfahren nicht durch gütliche Einigung beendet, entscheidet das Schiedsgericht am Ende des Verfahrens den Streit durch einen Schiedsspruch. Der Schiedsspruch hat die Wirkung eines rechtskräftigen gerichtlichen Urteils.
  • In der Regel besteht ein Schiedsgericht aus drei Schiedsrichtern, dem Vorsitzenden und zwei Mitschiedsrichtern. Bei niedrigeren Streitwerten einigen sich die Parteien oft auf eine Entscheidung des Schiedsverfahrens durch einen Einzelschiedsrichter. Die Parteien können das Schiedsverfahren mit oder ohne anwaltliche Begleitung führen.
  • Die Parteien wählen meist Schiedsrichter, die eine Kompetenz für die streitige Materie besitzen; als Vorsitzende des Schiedsgerichts oder als Einzelschiedsrichter werden in der Regel erfahrene Richter oder Rechtsanwälte bestellt.